Nachweis über Einhaltung schweizer Lärmvorschriften


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Abgeschickt von Günter Trabold am 01 Juni, 2009 um 21:28:24

Ich habe eine BMW R100RT, Baujahr 1995 in die Schweiz eingeführt. Für die Fahrzeugprüfung verlangt nun das Strasenverkehrsamt den Nachweis, dass die schweizerischen Lärmvorschriften, welche anlässlich der ersten Inverkehrsetzung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten, eingehalten sind.
Wie kann ich zu einem solchen Nachweis relativ preisgünstig kommen?
Hat jemand eine RT 100 eingeführt und diesen Nachweis aufbringen müssen?




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