Re: Nachweis über Einhaltung schweizer Lärmvorschriften


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Abgeschickt von Günter am 03 Juni, 2009 um 15:10:18

Antwort auf: Re: Nachweis über Einhaltung schweizer Lärmvorschriften von Joerg am 02 Juni, 2009 um 15:59:39:

Hallo Joerg,

vielen Dank für deine Info. Leider konnte ich das Motorrad nicht als Umzugsgut in die Schweiz bringen, sondern musste es verzollen. Ich habe mittlerweile von BMW Schweiz die Info erhalten, dass BMW Schweiz eine solche Sonderprüfung durchführt. Kosten, ca. 300 CHFr.

Gruss,
Günter

: Hei,

: : Eingeführt als Umzugsgut?
: : auch eine komplett v.HPN aufgebaute 1040 (zugelassen auf mich) mit all den schönen sachen, die es so gibt? verstärkter Rahmen, USDGabel, zwei Tanks, verlängerte Schwinge, Fuchs m.100GS Vorschalldämpfer, etc.etc... EZ.1988. ich versuch das mal Ende des Jahres. blöd wär nur, wenn sie einen dann einige zeit später beim MFK zerlegen...

: Wenn das Teil mindestens 6 Monate vor dem Umzug in die CH auf Dich zugelassen ist, dann *sollte* es da keine Probleme geben. Informiere Dich trotzdem bei admin.ch ... denn manche Prüfstellen stellen sich da unnötigerweise an.

: Muhgruss aus wannhörtdersturmdennendlichauf,

: - Joerg




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