Re: Nachweis über Einhaltung schweizer Lärmvorschriften


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Abgeschickt von Günter Trabold am 03 Juni, 2009 um 15:14:59

Antwort auf: Re: Nachweis über Einhaltung schweizer Lärmvorschriften von Joerg am 02 Juni, 2009 um 08:37:27:

Hi,

leider ging die Maschine nicht mehr als Zügelgut über die Grenze und ich musste sie verzollen. Mittlerweile weiss ich, dass BMW CH Sonderuntersuchungen über Lärm- und Abgasemissionen durchführt. Nicht ganz billig - ca. 300 Franken.
Grüsse, Günter
: Hei,

: : Ich habe eine BMW R100RT, Baujahr 1995 in die Schweiz eingeführt. Für die Fahrzeugprüfung verlangt nun das Strasenverkehrsamt den Nachweis, dass die schweizerischen Lärmvorschriften, welche anlässlich der ersten Inverkehrsetzung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten, eingehalten sind.

: Wichtige Frage: Eingeführt als Umzugsgut, oder "nur mal so"? Im ersten Fall "muss" die Zulassungsstelle das Fz zulassen, auch wenn es nicht unbedingt den CH-Vorschriften genügt sondern z.B. nur den deutschen. Im zweiten Fall ist das in der Tat aufwendiger ;-)

: : Wie kann ich zu einem solchen Nachweis relativ preisgünstig kommen?

: Als meine GS von deutschen Kuchenblechen auf Schweizer Nummernschilder wechselte, haben die Jungs von der Prüfstelle kurzerhand eine stehende Geräuschmessung durchgeführt und fertig (war wohl im Preis inbegriffen). Ansonsten sollte Dir BMW Schweiz weiterhelfen können.

: Muhgruss aus den seit 5 Tagen sonnig-stürmischen Lausanne,

: - Joerg





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