mein Erfahrungsbericht zur Einfuhr in die CH


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Abgeschickt von ede.duembel am 03 Juni, 2009 um 17:33:06

Antwort auf: Re: Nachweis über Einhaltung schweizer Lärmvorschriften von dude am 02 Juni, 2009 um 15:28:11:

Güezi Dude und Günter,

ich hatte vor einer Weile hier auch mal nacht konkreten CH-Zulassungstips nachgefragt und eigentlich auch angekündigt für "Nachleidende" einen kurzen Erfahrungsbericht zu posten. Dies ist die gute Gelegenheit dazu:

Also für die Zulassung ohne "Zügelgut" wünsche ich schon mal viel Erfolg möchte aber die Erwartungen dämpfen. Das könnte ein ziemlicher Act werden zumal die 1000er 2-Ventiler meines Wissens nach nie offiziell in der CH vertrieben wurden, da sie damals schon nicht zulassungsfähig waren (warum auch immer).

Beim "Zügelgut" besteht so was ähnliches wie Bestandsschutz, so dass sie dir dein altes Eigentum nicht de facto entwerten. Aber selbst da kann es Probleme geben (siehe unten). Vorraussetzung ist aber dass alles eingetragen ist. Also auch Sachen bei denen man in D mit einer EG-ABE im Werkzeugfach rumgondeln kann sollten im Zweifelsfall in den Papieren sein, da die EG-ABE in CH keinen Bestand hat und eingetragen wird halt nur das was auch im deutschen Brief eingetragen ist.

Ich habe vor nicht allzulanger Zeit meine R80 GS 90er Baujahr mit diversen Umbauten (1000er motor, 320 GG Scheibe mit Brembo 4-Kolben Zange, WP Federbein...) in CH als Umzugsgut angemeldet und selbst das war schon ein Act.

Im Prinzip gilt hier auch wie fast überall sonst in der Schweiz: jeder Kanton ist wieder etwas anderes. Ich musste mit meiner gezügelten BMW den Kanton wechseln (was die Verkehrsämter auch nicht gerne machen, aber eigentlich erlauben müssen). Also wenn dir ein Verkehrsamt dir Tür zu macht lohnt es sich mal im nächsten Kanton nachzufragen.

Das Prinzip ist die Zulassung muss im Wohnkanton erfolgen, die Prüfung kann überall erfolgen. Im Aargau (Schaffishaim) hatte ich mit der Bremse keine Chance. Bei zwei Anläufen zur Anmeldung(man kann ja auf einen anderen Bearbeiter hoffen) habe ich jedesmal die Forderung nach einem DTC Einzelgutachten bekommen. Das ist wohl das einzige Institut in der Schweiz, welches für solche prüfungen zugelassen ist. Dieses wurde mir dann - ohne Erfolgsgarantie - für 6000 CHF angeboten. Und das war nur für die Bremse.

Nachdem das Züricher Verkehrsamt dann abgelehnt hat mir nur einen Termin zur Prüfung zu geben bin ich schliesslich im Turgau in Frauenfeld erfolgreich gewesen. Dazu muss ich sagen, dass ich dort wirklich kompetent und gut bedient wurde. Ich musste zwar immer noch zweimal antreten, aber das ging klar auf meine Kappe. Ich fand Sie eignetlich schon fast kulant (was aber auch der relativen Wahrnehmung geschuldet sein kann denn zu dem Zeitpunkt hatte ich mich schon ca. 6 Monate mit dem Thema auseinandergesetzt und einen ensprechenden Bammel).

Die Geräuschmessung haben Sie direkt vor Ort gemacht (ich durfte sogar selber am Gashan drehen, also wenn man dann nicht ganz bis auf Solldrehzahl hochkommt...). Hierzu noch ein Tip. Wenn ein original Auspuff verbaut ist haben die Tester einen Ermessenspielraum und tragen dir auch sogar eine gering lautere Emmission ein. Bei Zubehöranlagen gilt digital nur die zugelassene Lautstärke und sie schicken dich Heim, falls du drüber liegst. Ich hatte also Glück dass ich noch meine Originalanlage hatte mit der ich immer zum deutschen Tüv gefahren bin.

Bin schon mal gespannt was mir passiert, wenn ich zum erstenmal zur normalen Regeluntersuchung muss. Dann stehe ich ja eigentlich wieder in meinem Heimatkanton in Schaffishaim auf der Matte. Wie gesagt, keine Ahnung was die Jungs dann alles machen.

Ach ja ein gutes hatte das Ganze. Meine BMW war - wahrscheinlich seit ich sie vor über 10 Jahren gekauft habe - nicht mehr so sauber wie am Tag der Vorführung...

Gruss und viel Erfolg mit der Vorführerei in der Schweiz wünscht
ede




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