Dann mach mal ...


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Abgeschickt von Joerg am 19 Oktober, 2006 um 08:15:59:

Antwort auf: Re: Im Ernst ... ? von =:o) am 18 Oktober, 2006 um 20:26:10:

Hi,

: Zum Kilometerzähler steht das Wort "darf". Also nicht verpflichtend. Muss also nicht sein.

Richtig (erstaunt mich zwar fuer ein Land wie D, aber egal ;-). *Wenn* er aber vorhanden ist, muss er korrekt anzeigen: Du muesstest also den bisherigen km-Zaehler entfernen oder unkenntlich machen (stillegen reicht nicht).

: Zum Tacho steht eine Art des Geschwindigkeitsmessgerätes: Gut, das kann der Fahrradtacho genauso sein wie das GPS. Nirgendwo steht was von dauerhaft usw.. Und wenn man in die Gesetzesbegründung schaut, dann versteht man auch, warum das sein muss.

... was ich noch nicht gefunden habe, ist der erwaehnte Anhang: "Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."

Na dann ... fahr mal zum TÜV. Und schreib hinterher mal hier rein, was dabei rauskam :-)

Muhgruss aus Foehn, warm und Regen,

- Joerg




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