Re: Im Ernst ... ?


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Abgeschickt von Emelausem am 18 Oktober, 2006 um 15:54:06:

Antwort auf: Im Ernst ... ? von Joerg am 18 Oktober, 2006 um 15:16:02:

: Hi,

: : Nene, so einfach ist das nicht. Ein FZ braucht keinen Kilometerzähler oder dergleichen.

: ... "Nene, so einfach ist das nicht!" s.u.

: : Es muss nur sichergestellt sein, dass man sich an die Verkehrsvorschriften, dh die Geschwindigkeit hält.

: ... und Du bist sicher, dass Du Deinen Beruf wirklich richtig gewaehlt hast? <ggg>

: ~1 min Suche mit Google bringt folgendes an den Tag:

: § 57 StVZO, "Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler":

: "(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. (...)

: (2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
:
: (3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke +- 4 vom Hundert abweichen."

: ... na dann viel Spass beim Argumentieren ;-)

: MeuuuUUUUuuh,

: - Joerg

Das würde jetzt eher dafür sprechen, daß ein Kilometerzähler nicht unbedingt erforderlich ist, oder!? Das überrascht mich!
Gruß, Emelausem



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