§ 36 (2a) StVZO


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Abgeschickt von Toni am 18 Juli, 2006 um 08:27:14:

Antwort auf: radial und diagonalreifen zusammen verwenden, dichtung und wahrheit... von Frank am 17 Juli, 2006 um 22:50:15:

: ich hab jetzt hier schon mehrfach gelesen, dass es angeblich verboten ist radial- und diagonalreifen auf der R80/100 GS zu verwenden, wenn's nicht ausdrücklich erlaubt ist (marken und profilbindung). das ist vielleicht bei den neueren modellen richtig, für die baujahre 88 und früher aber nicht zutreffend. in meinen papieren sind nur die abmessungen eingetragen, nichts anderes. ich fahre trotzdem seit jahren alle möglichen kombinationen von profilen (immer D vorn, meist R hinten) (120 Tkm) ohne das je ein TÜV oder sheriff darüber ein wort verloren hätte. Und nach STVO ist das auch zulässig, da nur achsgleichheit vorgeschrieben ist, die wäre dann bei einem 1-spurigen fahrzeug auch schwer zu widerlegen.
: also bitte keine generellen verunsicherungen mehr.
: wer's besser weiß, der möge es belegen.


Es gibt den § 36 (2a) StVZO (Bereifung)
Hier steht, daß das gesamte Fahrzeug entweder mit Radial- oder mit Diagonalreifen bestückt sein (Mischbereifungs-Verbot) muß!!

Grüße Toni


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