Re: Welche Umbauten muss der TÜV eintragen. Wie sieht´s denn...


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Abgeschickt von hansen am 25 Juli, 2004 um 21:24:14:

Antwort auf: Re: Welche Umbauten muss der TÜV eintragen. Wie sieht´s denn... von sntsjaeger am 25 Juli, 2004 um 20:29:42:

: hmm...

: motorschutzbügel hatte ich nur an meiner honda nachgerüstet, waren von five stars und nicht eingetragen. obs da ne abe gab weiß ich nicht, glaub aber nicht. kofferträger waren bei mir auch nie eingetragen. bei selbstbauträgern mal beim tüv wegen den maßen nachfragen, wie die blinker versetzt werden dürfen und keine scharfen kanten oder so dranbasteln.

: gruß sntsjaeger


Hallo ihr beiden (und alle anderen, die's interssieren könnte...)

Änderungen bei folgenden Dingen sind abnahmepflichtig:

- Reifengrößen
- Felgengrößen
- Rahmen, Rahmenheck
- Gabel
- Bremsanlage
- Verkleidungen, Lampenmasken und Windschilder
- Tank
- Fußrasten
- Auspuffanlage
- Ansauganlage
- Leistungsänderungen
- Gabelfedern, Federbeine
- Lenker
- Einzelsitz

Das sind die Sachen, die mir so auf Anhieb eingefallen sind und die ich mit den Graukitteln schon durchgespielt habe, es gibt bestimmt noch mehr. Die Sache vereinfacht sich, wenn man ein Mustergutachten hat, eine ABE kann einem den Weg zum Tüv ganz ersparen.

Gruß
Hansen


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