Re: Seitenständer Pflicht?


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Abgeschickt von Jürgen K am 15 Maerz, 2003 um 22:39:08:

Antwort auf: Re: Seitenständer Pflicht? von Christoph am 15 Maerz, 2003 um 21:08:22:

: ..... ob der TÜV irgendwas dazu sagt, wenn der der Seitenständer ersatzlos fehlt und nur der Hauptständer montiert ist? Oder berührt dieser Eingriff die ABE nicht?

: : da dürfte eines der wenigen male sein, bei dem es dem Graukittel einfach sch***egal ist. :-)

: Da bin ich mir nicht sicher - als ich den Seitenständer meiner R100RS abbauen wollte, da er sich nicht (Baujahrtypisch) selbsttätig beim Aufrichten einklappte (was der TÜV-Mann nicht ohne Kill-Schalter durchgehen lassen wollte) wurde mir dies zwar erlaubt, aber nur mit der auflage das Fehlen der Seitenstütze eintragen zu lassen - in Deinem Fall wäre ich allerdings optimistisch, da ja wohl ohne Sturzbügel die Seitenstütze überhaupt nicht anbaubar ist, oder?

: Gruß, Christoph

: Gruß, Christoph




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