Re: Seitenständer Pflicht?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.hpn.de ]

Abgeschickt von Christoph am 15 Maerz, 2003 um 21:08:22:

Antwort auf: Re: Seitenständer Pflicht? von Stephan am 15 Maerz, 2003 um 17:20:45:

..... ob der TÜV irgendwas dazu sagt, wenn der der Seitenständer ersatzlos fehlt und nur der Hauptständer montiert ist? Oder berührt dieser Eingriff die ABE nicht?

: da dürfte eines der wenigen male sein, bei dem es dem Graukittel einfach sch***egal ist. :-)

Da bin ich mir nicht sicher - als ich den Seitenständer meiner R100RS abbauen wollte, da er sich nicht (Baujahrtypisch) selbsttätig beim Aufrichten einklappte (was der TÜV-Mann nicht ohne Kill-Schalter durchgehen lassen wollte) wurde mir dies zwar erlaubt, aber nur mit der auflage das Fehlen der Seitenstütze eintragen zu lassen - in Deinem Fall wäre ich allerdings optimistisch, da ja wohl ohne Sturzbügel die Seitenstütze überhaupt nicht anbaubar ist, oder?

Gruß, Christoph

Gruß, Christoph



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.hpn.de ]