Re: Bj. 85 oder 88, Unterschied bei Umbauten? ("§")


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Abgeschickt von Danke am 17 Oktober, 2003 um 11:33:33:

Antwort auf: Re: Bj. 85 oder 88, Unterschied bei Umbauten? ("§") von Stephan am 16 Oktober, 2003 um 20:15:40:

: : Hallo

: : gibt es bei Motorrädern (bzw. rahmen) vom Bj. 85 und 88 Unterschiede was den Eintrag von Umbauten angeht, in Bezug auf Abgasgutachten, Lautstärke, etc.?
: : (Meines wissens ist z.B. bei Umbauten am Motor, auspuff ab Bj. 89 neben Leistungsgutachten auch ein Abgasgutachten fällig.
: : Wer kennt sich aus im "§-Dschungel"
: : Danke

: : MFG andreas.acs

: Hallo Andreas,
: ob Bj. 85 oder 88 ist nach Auskunft des TÜV-Rheinland egal. beide brauchen noch kein Abgasgutachten !
: Hatte mich mal erkundigt wegen ernsthafterer Umbauten. Es gibt bei denen eine Liste, aus der die Geräuschgrenzwerte der einzelnen Baujahre hervorgehen. Da kann es evtl.(leichte) Unterschiede geben - aber nix gravierendes.
: Ich hab dann einfach einen 79er Rahmen und Brief genommen.... :-) Umrahmung steht dann im Winter an.
: q-treiber-Grüße
: Stephan




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