Re: Bj. 85 oder 88, Unterschied bei Umbauten? ("§")


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Abgeschickt von Stephan am 16 Oktober, 2003 um 20:15:40

Antwort auf: Bj. 85 oder 88, Unterschied bei Umbauten? ("§") von andreas.acs am 15 Oktober, 2003 um 14:01:30:

: Hallo

: gibt es bei Motorrädern (bzw. rahmen) vom Bj. 85 und 88 Unterschiede was den Eintrag von Umbauten angeht, in Bezug auf Abgasgutachten, Lautstärke, etc.?
: (Meines wissens ist z.B. bei Umbauten am Motor, auspuff ab Bj. 89 neben Leistungsgutachten auch ein Abgasgutachten fällig.
: Wer kennt sich aus im "§-Dschungel"
: Danke

: MFG andreas.acs

Hallo Andreas,
ob Bj. 85 oder 88 ist nach Auskunft des TÜV-Rheinland egal. beide brauchen noch kein Abgasgutachten !
Hatte mich mal erkundigt wegen ernsthafterer Umbauten. Es gibt bei denen eine Liste, aus der die Geräuschgrenzwerte der einzelnen Baujahre hervorgehen. Da kann es evtl.(leichte) Unterschiede geben - aber nix gravierendes.
Ich hab dann einfach einen 79er Rahmen und Brief genommen.... :-) Umrahmung steht dann im Winter an.
q-treiber-Grüße
Stephan




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