Re: Vollabnahme


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Abgeschickt von aminius am 19 September, 2002 um 09:09:01

Antwort auf: Vollabnahme von Heiko Hans am 18 September, 2002 um 20:43:32:

: Hallo,
: wie lange darf laut Gesetzgeber ein Motorrad abgemeldet
: sein ohne sich danach einer Vollabnahme zu unterziehen??

: Alles Gute, Heiko

Erst mal 12 Monate! Diese Frist kann man dann mit
einem Antrag auf der Zulassungsstelle um 6 Monate verlängern (kostet natürlich eine Gebühr). Also summa Summarum 18 Monate. Aber Achtung!! Sollte zum Beispiel die Frist an einem Samstag oder Sonntag oder einem anderen Tag, an dem die Zulassungsstelle geschlossen hat, ablaufen, mußt du unbedingt vorhin wiederzulassen - zb. der Montag drauf wäre dann zu spät
Grüßle vom Bodensee, DEM Kuhparadies




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