Re: Vollabnahme


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Abgeschickt von aminius am 20 September, 2002 um 11:48:54:

Antwort auf: Re: Vollabnahme von Peter am 19 September, 2002 um 09:53:22:

: : : Hallo,
: : : wie lange darf laut Gesetzgeber ein Motorrad abgemeldet
: : : sein ohne sich danach einer Vollabnahme zu unterziehen??

: : : Alles Gute, Heiko

: : Erst mal 12 Monate! Diese Frist kann man dann mit
: : einem Antrag auf der Zulassungsstelle um 6 Monate verlängern (kostet natürlich eine Gebühr). Also summa Summarum 18 Monate. Aber Achtung!! Sollte zum Beispiel die Frist an einem Samstag oder Sonntag oder einem anderen Tag, an dem die Zulassungsstelle geschlossen hat, ablaufen, mußt du unbedingt vorhin wiederzulassen - zb. der Montag drauf wäre dann zu spät
: : Grüßle vom Bodensee, DEM Kuhparadies

: Hallo Arminius,

: so war das mal.

: Heutzutage gibt es sofort 18 Monate und es ist keine weitere Verlaengerung moeglich.

:
: Gruss Peter


Danke für die Aufklärung! Wenn man das ganze Jahr hindurch fährt, is man halt zu so nem Thema evtl. nicht mehr up to date.
Grüßle vom See




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