He-Bremsscheibe, Stahflex und $21STVZO


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Abgeschickt von Gernot am 15 August, 2002 um 17:41:15:

Hallo,

gerade habe ich meine neue He-Bremsscheibe von der Post geholt. In dem Gutachten steht sinngemäß drin, daß normalerweise eine Anbaubescheinigung vom TÜV reicht, bis die Fahrzeugpapiere aktualisiert werden. So Weit so Gut, weiter hinten fällt mir aber auf, daß bei Veränderungen am Fahrzeug (in meinem Fall Lucas Stahlflex mit ABE) eine Abnahme nach §21 STVZO fällig wird.
Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen, ich dachte §21 wäre für komplette Einzelabnahmen von Fahrzeugen gedacht?
Kann ich die Scheibe jetzt ohne größere Aktion anbauen und eintragen, oder muss ich auf die Originalbremsleitungen zurückrüsten? Muß ich die Scheibe gleich in die Papiere eintragen lassen, oder kann ich damit bis zum Herbst warten?

Hilfe
Gernot


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