OT: Abgasuntersuchung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.hpn.de ]

Abgeschickt von ahecht am 22 April, 2008 um 22:26:59:

Antwort auf: na, basti, kannst du ... von ... auch nicht schlafen? am 22 April, 2008 um 16:17:39:

warzenpower schrieb:

: genau genommen sogar bis ende 1989, wenn ich die StVZO richtig interpretiere:
: http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Hm, wo genau interpretierst du denn das heraus?

Da meine Q auch gerade dran ist, hab ich den §47 a mal gelesen und da steht:

8<--------------------------------------------------------------------------------------
Ausgenommen sind

1. Kraftfahrzeuge mit

a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg
oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli
1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
8<--------------------------------------------------------------------------------------

Ich lese da raus: Das Mopped muss nicht zur AU, wenn es
- einen Fremdzündungsmotor hat (ist meistens so)
- es weniger als 4 Räder hat (in der Regel der Fall)
- es
ENTWEDER weniger als 400 kg zulässiges Gesamtgewicht hat
ODER weniger als 50 km/h fahren kann
ODER vor dem 1. Juli 1969 auf der Straße war

Was bedeuteten würde, dass die Q, auch wenn sie 1995 gebaut worden wäre, die Hürde wegen der zulässigen 425 kg Gesamtgewicht nicht schafft.

Hab ich da was übersehen?

Was ich im ganzen Paragraphen nicht gefunden habe, ist der Teil mit dem Baujahr 1989 - wo steht das eigentlich? Der genaue Wortlaut würde mich schon interessieren, denn meine Q ist von 9/1989...

Muhgruß,
Andreas



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.hpn.de ]