Abgasuntersuchung


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Abgeschickt von Sebastian Rothammel am 22 April, 2008 um 23:49:20

Antwort auf: OT: Abgasuntersuchung von ahecht am 22 April, 2008 um 22:26:59:

Von der AU generell ausgenommen sind Kraftfahrzeuge (aber nicht Motorräder) mit

Ottomotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht unter 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h haben oder die vor dem1.7.1969 erstmals zugelassen wurden (Fahrzeuge mit historischem "H"-Kennzeichen nach diesem Stichtag sind AU-pflichtig)
Dieselmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals zugelassen wurden

rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28 StVZO)

Motorräder: nur solche ohne Kennzeichenpflicht bzw. mit Erstzulassung vor dem 1.1.1989.
(Deswegen sind die '88er Rahmen der ersten Paralevergeneration so beliebt...)

land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
(Nun die Frage: wenn ich Grobstoller aufziehe und ordentlich rumpflüge, kann ich mir mein Mopped als landwirtschaftliche Maschine anerkennen lassen?)

selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Stapler
(Manchmal fährt mein Mopped auch nicht da hin, wo es hin soll. Ist es dann kurzzeitig selbst fahrend?)

Viele Grüße (nur noch 8 mal schlafen bis zum FT 08),

Sebas



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