immer mehr deutsche Arbeitnehmer, Wirtschaftsflüchtlinge, fallen in die Schweiz ein...


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Abgeschickt von ArminG am 11 Februar, 2006 um 21:13:24:

Antwort auf: 2-V-Zulassung in der Schweiz von ElToro am 05 Februar, 2006 um 12:55:27:

als Umzugsgut lässt die Strassenverkehrskontrolle alles zu, was eben auch in D, oder besser EU, zugelassen wurde. So habe ich meine 1043cc in die CH-Papiere eingetragen bekommen. Voraussetzung war das mein Motorrad mindestens ein Jahr vor dem Umzug auf mich zugelassen war. Weiter durfte ich die Güter die Bestandteil des Umzugsgutes waren, für ein Jahr nicht weiterveräussern. Also z.B. Waschmaschine, Fernseher, Auto, usw.
Scheitern tuts nun an der HE-Scheibe, die zwar in D vom TÜV akzeptiert wird, der Schweizer Gesetzgebung, was den Bremszangen Adapter betrifft, eine Zulassung mit vertretbarem finanziellem Aufwand verunmöglicht. Nachrüsten geht also nicht, wäre die aber vorher schon dran gewesen, dann hätte ich damit keine Probleme.
Pech gehabt! Vielleicht haste damit einen Ansatz wie Du an korrekte 1000-, oder besser 1043cc kommst. Ein Italo-Kumpel-Graveur in Glattbrugg, Nähe Fghfn Kloten macht auch erhabene Profile, den könnte ich mal interviewen. Grundsätzlich glaube ich aber nicht, das nach einem möglichen Unfall der Gutachter den Motor zerlegt, als das ich glaube das sich alles so kontrollieren lässt.


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