Einspruch


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Abgeschickt von Joerg am 18 November, 2005 um 08:16:33:

Antwort auf: 1043er GS in CH von ArminG am 17 November, 2005 um 12:20:32:

Hi,

: TÜV Unterlagen werden wie der Leibhaftige gemieden.

Da muss ich widersprechen! Hier in Lausanne verstehen zwar die wenigsten Pruefer Deutsch,aber wenn (1) das Papier halbwegs offiziell aussieht und (2) das betroffene Teil irgendwie durch eine sichtbare Nummer o.dgl. identifizierbar ist, dann wird auch alles eingetragen. TÜV Unterlagen sind definitiv kein Problem.

Fussnote: (2) war der offizielle Grund, warum mir die Jungs seit Jahren die Eintragung der Gabelfedern trotz Gutachten verweigern: "Koennen wir nicht sehen bzw. bestaetigen, also tragen wir das auch nicht ein". Auf meine Frage, ob ich dann auch andere Nockenwelle, Kolben und Zylinder usw. (sieht man ja auch nicht!), kam der uebliche Spruch "letzztlich sind Sie verantwortlich". Die Frage, warum ich denn dann *ueberhaupt* alle paar Jahre zur Pruefung aufkreuzen muss, wenn die Jungs eh keine Verantwortung uebernehmen, hab ich mir dann verkniffen ;-)

Muhgruss aus dem sonnigen Land mit den ueberfrorenen Feldern,

- Joerg



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