Definition?


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Abgeschickt von ARAL am 25 September, 2005 um 18:55:18:

Antwort auf: thema verfehlt von michael am 25 September, 2005 um 14:08:40:

Hallo nochmal,

da fällt mir gerade etwas auf:
Wie definierst Du (oder auch alle anderen) "Wettbewerbsmotorrad"?

Für mich ist ein Motorrad, daß vom Aufbau her sportlich orientiert ist und das ab Werk auf Wettbewerbe mehr abgestimmt ist, als auf Strassenbetrieb, ein "Wettbewerbsfahrzeug".

Z.B. EXC: Sportliches (weiches) Fahrwerk, nötige Elektrik ohne viel Schnickschnack, Einmannbetrieb.
(Verwechsele die EXC bitte nicht mit der SXC, die EXC´s sind wohl fast alle angemeldet, ist ein muß bei den meisten Wettbewerben - außer offene Klasse, die SXC ist nicht zulassungsfähig)

Z.B. HP2: Sportliches (weiches Fahrwerk), nötige Elektrik ohne viel Schnickschnack (wie ABS, FID, ...), Einmannbetrieb.

Das heist nicht, daß "Wettbewerbsfahrzeuge" nicht auch mit Soziusrasten und anderem Zubehör ausgestattet werden können. Nur haben sie dies nicht ab Werk.

Qruß ARAL


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