Re: P & E


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Abgeschickt von rainer-r am 22 September, 2005 um 11:30:03:

Antwort auf: P & E von Stephan am 22 September, 2005 um 11:17:17:

: : Moin,

: : in meinem Schein steht (db) Stand 86P/Fahrt 84E, (G/S EZ 1987)
: : was heisst denn P & E?

: : Gruss
: : rainer


: Hallo Rainer,

: das "P" wird i.allg. als Polizeimessung interpretiert. Gilt bei Baujahren bis 1984 für die Nahfeldmessung (0,5 m und 45° Winkel)
: Das "E" steht für die Messung nach EG-Richtlinie.

: Grundsätzlich gibt es für das Standgeräusch aber keine Grenzwerte, diese werden nur angegeben um den Behörden eine einigermaßen einfache Meßmethode an die Hand zu geben, nach der auf das (kompliziert und aufwendig zu messende) Standgeräusch geschlossen werden kann !!!
: Die Grenzwerte der Fahrgeräusche waren bis 30.9.1983: 84 dB (A) , gemessen nach nationaler Richtlinie.
: Vom 1.10.1984 bis 30.09.1990: 86 dB (A) nach EG-Richtlinie.
: Das sind die gesetzlich max. zulässigen Werte.
: Wichtig ist aber was als max.wert in Deinen Papieren steht als Fahrgeräusch.

: Kann man sich aber auch alles beim TÜV-Rheinland als Merkblatt beschaffen, wenn´s einen soooo interessiert.

: q-treiber-Grüße
: Stephan


Hallo Stephan,

vielen Dank. Soooo doll interessierts mich zwar nicht ;-) Aber wenns schon da steht, wollte ichs einfach mal wissen. TüV Rheinland? Da komme ich doch so selten hin ;-) Wo ich doch 200km südlich von D´dorf beheimatet bin. (oder haben die etwa ne Homepage? *grins*)

Schöne Grüße in alte Heimat

rainer



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