Rechtschreibreform


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Abgeschickt von ~Clemens am 10 September, 2004 um 13:40:21:

Antwort auf: was willst... von ...Duden? am 04 September, 2004 um 18:09:40:

Warnung: Dieser Beitrag hat absolut nix mehr mit der Q zu tun.
Fall's Dich dieses Thema nerven sollte, klick Dich lieber gleich wieder zurück!

Die beste Sozia von allen hat einen Rechtschreibduden auf'm Schreibtisch.
Darin habe ich bangen Herzens mal nachgeschaut, ob das eigentlich alles so stimmt, was ich hier behauptet habe.
Fazit: Es ist alles noch viel schlimmer!
- es heißt "Besorgnis erregend", aber "höchst besorgnisserregend" !!!
-> im ersten Fall wird das Adjektiv tatsächlich in ein Substantiv und ein Partizip zerlegt (woraus es wohl irgendwann mal entstanden war).
Im zweiten Fall scheint dies nicht möglich, weil's - obwohl in der Grundform stehend - inhaltlich einen Superlativ darstellt.
Partizipien (die Verlaufsformen eines Verbs, die anzeigen, daß irgendetwas gerade geschieht, z.B. 'grübeln' -> 'grübelnd') lassen sich jedoch nicht steigern.
('grübelnder','am gübelndsten' wäre Unsinn! Es gibt jedoch Ausnahmen, wo's Partizipien geschafft haben, nunmehr als Adjektive zu gelten (z.B. reizend, rührend)).
-> Diesem Duden konnt' ich's nicht entnehmen, aber wenn man sich auf derartiges Gedankengut einläßt, müßten die Steigerungsformen "besorgniserregender" und "am besorgniserregendsten" ebenfalls zusammen geschrieben werden.
-> Höchst besorgniserregender Unsinn, den die Großkopferten uns da abgeliefert haben.
Redet also meinetwegen ruhig weiter, wie Euch der Schnabel gewachsen ist.
Mit etwas gutem Willen habe ich bislang noch jeden verstanden.

Gruß,

Clemens



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