Abgeschickt von Hacke am 18 Juli, 2006 um 22:32:39:
Antwort auf: Das darfst Du nicht! Das darf nur ich! von ~Clemens am 18 Juli, 2006 um 12:38:19:
: : ich hab jetzt hier schon mehrfach gelesen, dass es angeblich verboten ist radial- und diagonalreifen auf der R80/100 GS zu verwenden, wenn's nicht ausdrücklich erlaubt ist (marken und profilbindung).
: : das ist vielleicht bei den neueren modellen richtig, für die baujahre 88 und früher aber nicht zutreffend. in meinen papieren sind nur die abmessungen eingetragen, nichts anderes.
: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
: Irrtum: In Deiner Zulassung steht unter Ziffer
: 20: 90/90-21 54H
: 21:130/80-17 65H
: Damit ist nicht nur die Größe bezeichnet, sondern auch die Bauart - nämlich Diagonalreifen. Außerdem Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex.
: De Jure heißt dies, daß Du an Diagonalreifen aufziehen kannst, was Du willst - auch von verschiedenen Herstellern (hab' ich mir bei der DEKRA bestätigen lassen) - solange sie die vorgeschriebene Größe haben und die Anforderungen an Tragfähigkeit und Geschwindigkeit erfüllen oder überbieten.
: Radialreifen darfst Du damit nicht fahren und Mischbereifung ist (siehe Tonis Beitrag) per StVZO ohnehin ausgeschlossen.
: Zu genau diesem Paragraphen gibt's jedoch Ausnahmegenehmigungen, seit der Michelin T66 auf den Markt kam, und die Kuh ab Werk damit geordert werden konnte.
: Das war eine Mischbereifung mit Diagonalreifen vorne und Radialreifen hinten. Später folgten Metzeler Enduro 4 und andere.
: In meiner Zulassung steht dann unter Ziffer
: 22: 90/90-21 54T
: 23:130/80R17 65T
: Der Geschwindigkeitsindex T ist dabei eine kleine Spinnerei des TÜV-Prüfers, der den leistungsgesteigerten Motor eingetragen hat.
: Entscheidend ist das "R" vor der "17". -> Radialreifen hinten, Diagonalreifen vorne!
: In meinen Papieren steht auch dabei keinerlei Markenbindung, weswegen ich legal das tun dürfte, was Du praktizierst, nämlich Mischen, bis der Arzt kommt.
: Im Normalfall steht jedoch eine Einschränkung auf verschiedene Fabrikate drin, etwa so wie von Hacke zitiert. Bei seinem Zitat wundert mich allerdigs der Wortlaut " Reifenpaar. nur von
: einem Herst. u.m. gleicher Geschw-Bezeichnung sowie gleicher Bauart an den Achsen zulässig."
: Die Vokabel "Bauart" bezeichnet normalerweise die Bauart der Karkasse, also diagonal oder radial. Demnach dürfte er radiale Hiterreifen nur zusammen mit radialen Vorderreifen fahren - und die gibt's m.W. für die Kuh überhaupt nicht.
: Diese Markenbindung - das wird gerne übersehen - bezieht sich dabei nur auf die Ziffern 22 und 23, also das Mischbereifungspaar.
: Gruß,
: Clemens
Hi Clemens,
im Brief von der 93er GS die ein Freund fährt, steht drinn: Ziff. 22 u. 23, NUR Michelin T66TL bzw. T66XTL M.ABE AUSN.GEN.:WW. vorderer Diagonal.in Verbind. m.hinteren Radialreifen.
Das macht schon mehr Sinn. Haben die Mopeds gleichzeitig bestellt und erhalten. Ich habe meinen Reifen ca. ein halbes Jahr früher eintragen lassen.
Gruß Hacke