Re: Überführung / Vollabnahme ??


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Abgeschickt von Patrick Christian am 23 Mai, 2003 um 12:22:04

Antwort auf: Überführung / Vollabnahme ?? von Georg am 23 Mai, 2003 um 11:39:38:

Hallo,
eine Vollabnahme brauchst Du nicht, ist erst nach 1,5 Jahren Abmeldung fällig, zum Tüv, da Besitzerwechsel gibt es bei einer einmaligen Gebühr/Untersuchung auch 2 Jahre.
Wenn ein Kennzeichen aus dem selben Landkreis angebracht ist, reicht eine Deckungskarte für den direkten Weg zum Tüv und der Zulassungsstelle.
Wenn nicht dann eben mit dem Anhänger oder mit der Tageszulassung.

Gruß Patrick


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