AUK-Stichtag


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.hpn.de ]

Abgeschickt von Yeti am 25 April, 2006 um 22:27:51:

Antwort auf: asu ab wann? von ingo am 25 April, 2006 um 09:58:38:

: Hallo Ingo,

hier auszugsweise der 'amtliche' Text des Kfz-Gewerbes:

1. Die 41. Änderungsverordnung

Am 10.02.2006 hat der Bundesrat der 41. Änderungsverordnung
straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Die Verordnung
tritt am 01.04.2006 in Kraft und beinhaltet einige relevante Punkte
für AU Plus, über die wir Sie heute informieren möchten:


1.1 Motorrad-AU (AUK)

Ein Teil dieser geänderten Vorschriften ist die Einführung einer
Untersuchungspflicht der Abgase (AUK) und der Geräusche an
zulassungspflichtigen Krafträdern.

Der Untersuchungspflicht für die AUK unterliegen alle zulassungs-
pflichtigen, motorisierten Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremd-
zündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und/oder einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. [Trifft das bei Euren Moppeds zu? ((-;-)) ]

Neben den Zweirädern, für die die o. g. Kriterien zutreffen, sind
auch dreirädrige Kraftfahrzeuge ("Trikes") und vierrädrige Kraft-
fahrzeuge mit einer Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen
Nutzleistung von bis zu 15 kW ("Quads"), von der Untersuchungs-
pflicht betroffen.

Als erstes zu berücksichtigendes Erstzulassungsdatum ist der
1. Januar 1989 festgeschrieben worden.

Gruß Yeti, dessen GS-Mopped vom Februar 1988 stammt ;-)).



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.hpn.de ]