Das stimmt so nicht ...


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Abgeschickt von Christian L. am 03 Januar, 2007 um 12:51:05:

Antwort auf: Re: frag doch mal Klaus Därr von hansen am 02 Januar, 2007 um 19:06:40:

Hallo Hansen, hallo Karin.

: Bei uns gibt es sogenannte Ausfuhrkennzeichen, die Gültigkeit ist allerdings zeitlich und auf das Gebiet der Bunten Republik Deutschland beschränkt (http://de.wikipedia.org/wiki/Ausfuhrkennzeichen).

: Für die Weiterreise ab deutscher Grenze ist dann eine andere Lösung nötig.

: Hansen

Hier irrt Wikipedia.
Die deutschen Ausfuhrkennzeichen (die Nachfolger der ehemals ovalen Zollkennzeichen) sind sehr wohl im Ausland gültig. Bis zu einem Jahr falls das so gewünscht, angemeldet und bezahlt wird. Es sind auch kürzere Zeiträume möglich, sogar zuviel gezahlte KFZ-Steuer wird rückerstattet.

Für die Ausfuhrkennzeichen braucht man keinen Wohnsitz in BRD, das Fahrzeug aber sehr wohl TÜV da es regulär zugelassen wird. Halt nur mit einer anderen Art Kennzeichen.

Der Anmeldende muss sich vorher eine Versicherung besorgen, dann geht er zur Zulassungsstelle. In den allermeisten Fällen MUSS das Fahrzeug dort vorgeführt werden und wird vor der Siegelung der Ausfuhrkennzeichen auch in Augenschein genommen.

Ich kann hier auf die praktischen Erfahrungen im Jahr 2005 zurückgreifen. Freund Ismo aus FIN hatte hier eine R71 erstanden, auf Ausfuhrkennzeichen zugelassen, ist mit zum FT in die Pfalz gefahren und ist anschliessend auf dem Landweg nach Hause gefahren. Völlig legal und ohne Probs.

Grüße,
Christian L.



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