Weihnachtsfrieden ?


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Abgeschickt von Stephan am 24 Dezember, 2006 um 15:19:21

Antwort auf: scheffer von wolfgang am 23 Dezember, 2006 um 16:16:12:

Hallo Wolfgang,

Dein Beitrag gehört in den zugehörigen Thread.
(Es sei denn Du willst mißbräuchlich nur mehr Aufmerksamkeit erzielen.)
Aber auch dieser wird über den Jahreswechsel im Datennirwana verschwinden.

Inhaltlich denke ich ist auch alles gesagt. Wer eine Leistung bestellt, die nicht geliefert wird, hat Anspruch auf Nachbesserung etc. aus der Sachmängelhaftung. Vorausgesetzt er hat schriftliche Unterlagen wie Lieferschen und Rechnung.
Wenn nicht darf er sich über den eigenen Drang nach Schnäppchen, verbunden mit der unsäglichen Geiz-ist-geil-Mentalität ärgern, der er augenscheinlich unterlegen ist !

Abgesehen von den rechtlichen Problemen, denen sich beide Parteien damit aussetzen, fällt das unter die Rubrik: Man ist nie zu alt zum lernen.

Buch es unter Lebenserfahrung, fang vor der eigenen Haustüre an zu kehren und mach ein wenig Frieden mit der Situation.

Es ist ja durchaus üblich einen gewissen "Weihnachtsfrieden" zu gewähren - und das solltest Du /Ihr auch tun.

In diesem Sinne wünsche ich Dir, Deinem Mitstreiter BlueQ, dem Dirk Scheffer und allen Forumslesern ein Frohes Fest und ein Glückliche(re)s Neues Jahr !

q-treiber-Grüße
Stephan





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