Re: Garantie auf Gelbatterien?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.hpn.de ]

Abgeschickt von bernd am 09 September, 2008 um 14:05:49:

Antwort auf: Garantie auf Gelbatterien? von ThomasDausDbeiH am 09 September, 2008 um 10:03:31:

Hallo, hier ein paar Ausführungen zum Thema Gewährleistung und Garantie:
Im Gegensatz zum Garantieversprechen eines Herstellers oder Händlers ist die Gewährleistung gesetzlich geregelt. Bei der Geltendmachung einer Gewährleistung ist Voraussetzung, dass ein ursächlicher Mangel zum Kaufzeitpunkt vorgelegen haben muss. Dies zu beweisen ist für den Käufer in der Regel schwer bis unmöglich, daher hat die Rechtssprechung für die ersten 6 Monate eine sog. Beweislastumkehr geschaffen. D.h. tritt die ersten 6 Monate ein Mangel auf, muss nicht der Käufer beweisen, dass ein ursächlicher Mangel vorlag, sondern muss der Verkäufer beweisen, dass ein ursächlicher Mangel nicht vorlag. Danach liegt die Beweislast immer beim Käufer! Wichtig bei Kfz Kauf beim Händler. Der kann die Gewährleistung allerdings von 24 auf 12 Monate reduzieren.
Ganz anders bei Garantie. Hier wird bei einem Mangel Nachbesserung oder Ersatz fällig, auch wenn dieser erst später eingetreten ist, und zwar innerhalb der Garantiezeit.
Schöne Grüße aus Franken



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.hpn.de ]