Im Ernst ... ?


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Abgeschickt von Joerg am 18 Oktober, 2006 um 15:16:02:

Antwort auf: Re: Guter Witz ;-) von =:o) am 18 Oktober, 2006 um 14:59:52:

Hi,

: Nene, so einfach ist das nicht. Ein FZ braucht keinen Kilometerzähler oder dergleichen.

... "Nene, so einfach ist das nicht!" s.u.

: Es muss nur sichergestellt sein, dass man sich an die Verkehrsvorschriften, dh die Geschwindigkeit hält.

... und Du bist sicher, dass Du Deinen Beruf wirklich richtig gewaehlt hast? <ggg>

~1 min Suche mit Google bringt folgendes an den Tag:

§ 57 StVZO, "Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler":

"(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. (...)

(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muß die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke +- 4 vom Hundert abweichen."

... na dann viel Spass beim Argumentieren ;-)

MeuuuUUUUuuh,

- Joerg



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