Re: Neue Zulassungsbescheinigungen


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Abgeschickt von Hacke am 10 Oktober, 2005 um 21:47:10:

Antwort auf: Re: Neue Zulassungsbescheinigungen von Cowboy am 07 Oktober, 2005 um 08:16:21:

: : Hallo Cowboy,

: : hier der Originaltext:
: : Teil I der neuen Papiere hat das gleiche Format wie der bisherige Fahrzeugschein. Technische Daten wie Leistung oder Höchstgeschwindigkeit, die bisher auf der Vorderseite zu lesen waren, wird man an dieser Stelle allerdings vergeblich suchen. Sie wurden durch Zahlenkombinationen ersetzt, die dazugehörige Langtexte wurde auf die Rückseite verschoben. Einige technische Daten sind in den neuen Fahrzeugpapiere nicht mehr aufgeführt. So wird nur noch eine Reifen- und Felgenkombination auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Anderweitig eingesetzte Reifen- und Felgenpaare sind z.B. durch Vorlage der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) bei Kontrollen nachzuweisen. Durch die Vereinheitlichung der Fahrzeugpapiere in der gesamten EU sollen Kontrollen und Umschreibungen in andere EU-Staaten erleichtert werden.

: : Quelle http://www.grafschaft.de/presse.asp?ID=497

: : Gruß Hacke

: Hi Hacke.

: Also gibt es ein ABE-Zusatzscheinchen, in dem alle weiteren Eintragungen vermerkt werden. Ist auch noch ok, wenn denn alles drinsteht, was vorher da war. Schließlich hat man für diese Eintragungen doch auch bezahlt. Oder war das eine Farce?
: Unser Tüffer (guter Mann) hat gerade einen Brief zusammen mit einem "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" zurückgebracht. Also wird auf Grund dieses Gutachtens einen ABE erstellt, die dann mitzuführen ist.
: Ich bin mal neugierig, wie die Umtragung in die neuen Papiere in speziell diesem Fall aussieht, denn Brief und Schein dieser Maschine wurden bereits aus Platzmangel "erweitert". Die Einträge dürfen meines Erachtens nicht wegfallen. Mal sehen.

: Viele Grüße in den Norden zur schönen Grafschaft Bentheim
: Cowboy

Hi Cowboy,

nix Grafschaft Bentheim, sondern Mittelfranken. War heute auf der Zulasse. Also, Reifeneinträge die mit der Maschine bei der EZ ausgeliefert werden, werden nicht mit übernommen. Alles was der TÜV/Dekra etc. nachträglich einträgt, kommt in die neue Bescheinigung. Den Brief oder eine Kopie dessen, bekommt der Kunde wieder mit. Ich dachte die neuen Briefe werden nur ausgestellt wenn der Alte voll ist, aber Nein, sobald Du ein Fahrzeug ummeldest oder wieder anmeldest kommen die neuen Scheinchen + 15 Euro Mehrkosten.

Gruß Hacke

p.s. also verlangt Eure alten Briefe!


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