Re: Konifederbein in GS


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Abgeschickt von hansen am 18 Oktober, 2004 um 22:54:16:

Antwort auf: Konifederbein in GS von Nordlicht am 18 Oktober, 2004 um 13:59:25:

: Hallo Zusammen,
: ich benötige eine ABE / Gutachten für ein Koni Federbein in einer R80GS /93.
: Ich habe mir am WE solch ein Federbein gekauft, leider fehlen die Papiere dazu.
: Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der mir mit einer Kopie oder vielleicht einem original Dokument weiter helfen kann.

: Gruß
: Nordlicht


Tach Nordlicht,

Koni hat genau diese Federbeine mal übers Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen, ich habe im Juli 2000 auch so einen Brief bekommen, hier die entscheidenden Textpassagen:

- Anfang Zitat -

Rückrufaktion
BMW Fahrzeugtyp 247E - Verkaufsbezeichung R80GS, R100GS, R100GS Paris-Dakar
Nachgerüstet mit KONI-Zentralfederbein Nr. 2615-1019
...
Falls Ihr Motorrad ... mit dem o.g. Zentralfederbein des Herstellers KONI B.V. nachgerüstet wurde, setzen Sie es bitte nicht mehr in Betrieb, da die Gefahr besteht, dass das KONI-Federbein brechen kann.
Nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf unter
Tel. (02623)602-0 oder
Fax (02623)602-33 oder
e-Mail ittae@koni.de

- Ende Zitat -

Persönlich würde ich so ein Federbein nicht mehr fahren, es könnte evtl. auch schwierig werden, das Teil legalisieren zu lassen, weil Rückrufaktionen, die die Verkehrssicherheit betreffen, nach meiner lückenhaften Erinnerung auch an die Graukittel gemeldet werden. Und Koni ist aus dem Motorradgeschäft inzwischen ausgestiegen.

Gruß
Hansen



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