und beim nächsten TÜV wird im der Soziusplatz aberkannt...


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Abgeschickt von Frank R80GS am 17 August, 2007 um 13:19:08:

Antwort auf: Immer diese ästhetischen Verspieltheiten von ~Clemens am 16 August, 2007 um 23:02:56:

weil kein Kantenschutz montiert ist. Außerdem sind Schellen mit ohne Werkzeug lösbaren Flügelmuttern nach §4711 A2 STVZO bestimmt nicht zulässig, weil die Geräuschemissionen zu einfach zu geändert werden können.

Grüße
Frank



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