braucht´s nicht


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Abgeschickt von Stephan am 25 August, 2003 um 12:25:32

Antwort auf: Unbedenklichkeitsbescheinung von Klaus am 25 August, 2003 um 11:54:25:

: Hallo,

: hat jemand zufällig seine GS mit einer PD-Verkleidung/Tank/Cockpit umgerüstet und hat die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von BMW noch irgendwo gesammlt?

: Gruß

: Klaus


Hallo Klaus,
meines Wissens braucht´s keine Bescheinigung, da die GS und PD beide unter dem Werkscode "247 E" laufen.
Es sind also beim TÜV keine Unterschiede erkennbar. Ergo: Nix einzutragen !!

q-treiber-Grüße
Stephan




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