Re: Gabelflattern


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Abgeschickt von stefan am 31 August, 2001 um 09:36:08

Antwort auf: Gabelflattern von Gerhard am 31 August, 2001 um 08:59:06:

: Hallo,
: Nach einem Unfall wurde bei meiner R100R, von der hiesigen BMW Niederlassung, das Vorderrad, die Standrohre, der Kotflügel und der Vorderreifen durch Neuteile ersetzt.Der Schaden belief sich auf 2700,-DM
: und wurde von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
: Nach der Reparatur bemerkte ich bei Geschwindigkeiten
: von ca 140 - 150 kmh ein starkes Gabelflattern.
: Nach genauerer Betrachtung des Motorrades fiel mir auf, daß das neue Vorderrad scheinbar nicht ausgewuchtet wurde (keine Bleigewichte an der Felge).
: Somit glaubte ich die Ursache für das Gabelflattern
: ausgemacht zu haben und fuhr zur BMW-Niederlassung.
: Ich erzählte denen von dem Gabelflattern und daß ich als Ursache das nicht ausgewuchtete Vorderrad vermute.
: Der Mech erzählte mir darauf, daß wenn kein Bleigewicht an der Felge sei, das nicht an der nicht ausgeführten Auswuchtung liege sondern daß eine Auswuchtung nicht nötig gewesen sei und das Gabelflattern rühre vielmehr daher, daß die neu angebrachten Standrohre nach ca. 1000 km neu angepasst werden müßten da sie sich am Anfang etwas setzen .
: Die dafür anfallenden Kosten müsse ich tragen.

: Nun meine Frage : was ist davon zu halten?

: - gibt es wirklich Räder die eine Auswuchtung nicht nötig haben ( d.h. die für einen Rundlauf keine Gewichte an den Felgen benötigen)

: - was ist von der Story mit den Standrohren zu halten?
: kommt mir unglaubwürdig vor.

:
: bitte teilt mir eure Meinung mit.
: habe nächste Woche Termin bei der BMW

: vielen Dank Gerhard


Servus Gerhard,

also der Mechaniker von BMW wird Dir da sicher nichts vom Pferd erzählen, wenn es um eine Kuh geht:>)). Räder, die keine Auswuchtgewichte nötig haben gibts durchaus. Wegen der Standrohre frag doch mal den Herrn Stockinger, Servicemeister vom BMW-Motorrad-Zentrum in München (089/3535-1462 o. 1461).
Wegen der entstehenden Kosten für die Anpassung der Standrohre kannst Du selbstverständlich bei der gegnerischen Versicherung Ersatz verlangen, da es sich eindeutig um eine "Reparatur" im Rahmen der Instandsetzung des Unfallfahrzeuges handelt.

Gruß
stefan


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