Das darfst Du nicht! Das darf nur ich!


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Abgeschickt von ~Clemens am 18 Juli, 2006 um 12:38:19:

Antwort auf: radial und diagonalreifen zusammen verwenden, dichtung und wahrheit... von Frank am 17 Juli, 2006 um 22:50:15:

: ich hab jetzt hier schon mehrfach gelesen, dass es angeblich verboten ist radial- und diagonalreifen auf der R80/100 GS zu verwenden, wenn's nicht ausdrücklich erlaubt ist (marken und profilbindung).
: das ist vielleicht bei den neueren modellen richtig, für die baujahre 88 und früher aber nicht zutreffend. in meinen papieren sind nur die abmessungen eingetragen, nichts anderes.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Irrtum: In Deiner Zulassung steht unter Ziffer
20: 90/90-21 54H
21:130/80-17 65H
Damit ist nicht nur die Größe bezeichnet, sondern auch die Bauart - nämlich Diagonalreifen. Außerdem Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex.
De Jure heißt dies, daß Du an Diagonalreifen aufziehen kannst, was Du willst - auch von verschiedenen Herstellern (hab' ich mir bei der DEKRA bestätigen lassen) - solange sie die vorgeschriebene Größe haben und die Anforderungen an Tragfähigkeit und Geschwindigkeit erfüllen oder überbieten.
Radialreifen darfst Du damit nicht fahren und Mischbereifung ist (siehe Tonis Beitrag) per StVZO ohnehin ausgeschlossen.
Zu genau diesem Paragraphen gibt's jedoch Ausnahmegenehmigungen, seit der Michelin T66 auf den Markt kam, und die Kuh ab Werk damit geordert werden konnte.
Das war eine Mischbereifung mit Diagonalreifen vorne und Radialreifen hinten. Später folgten Metzeler Enduro 4 und andere.
In meiner Zulassung steht dann unter Ziffer
22: 90/90-21 54T
23:130/80R17 65T
Der Geschwindigkeitsindex T ist dabei eine kleine Spinnerei des TÜV-Prüfers, der den leistungsgesteigerten Motor eingetragen hat.
Entscheidend ist das "R" vor der "17". -> Radialreifen hinten, Diagonalreifen vorne!
In meinen Papieren steht auch dabei keinerlei Markenbindung, weswegen ich legal das tun dürfte, was Du praktizierst, nämlich Mischen, bis der Arzt kommt.
Im Normalfall steht jedoch eine Einschränkung auf verschiedene Fabrikate drin, etwa so wie von Hacke zitiert. Bei seinem Zitat wundert mich allerdigs der Wortlaut " Reifenpaar. nur von
einem Herst. u.m. gleicher Geschw-Bezeichnung sowie gleicher Bauart an den Achsen zulässig."
Die Vokabel "Bauart" bezeichnet normalerweise die Bauart der Karkasse, also diagonal oder radial. Demnach dürfte er radiale Hiterreifen nur zusammen mit radialen Vorderreifen fahren - und die gibt's m.W. für die Kuh überhaupt nicht.
Diese Markenbindung - das wird gerne übersehen - bezieht sich dabei nur auf die Ziffern 22 und 23, also das Mischbereifungspaar.

Gruß,

Clemens



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