Re: R100GS


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Abgeschickt von Adlerauge am 30 Juli, 2003 um 09:11:58:

Antwort auf: Re: R100GS von ©lemens am 30 Juli, 2003 um 00:14:54:

: : : > Gew. unter 200kg

: Hallo Auge des Adlers,

: : Übrigens wiegt meine 191,8 kg. Gewogen auf einer Bizerba MCE-Ex-Handelswaage Klasse III, geeicht auf einen e-Wert 0,1 kg. d.h. die max. Abweichung bei 200 kg beträgt 2 x e. = 0,2 kg., nach Europäischer Richtlinie CE 95 / 0122. Alles klar?

: Ich glaube hier verwechselst Du was.
: "e" hat mit Eichung überhaupt nix zu tun,es sagt nur was über das Auflösungsvermögen der Anzeige aus.
: WENN also die Waage bestmöglich geeicht WÄRE,hättest Du bei einer Anzeige "200kg"
: immer noch eine Unsicherheit von +/- 100g.
: Das ist alles.
: Wenn also Deine Waage um 15kg daneben lügt,hilft Dir das beste "e" leider gar nichts.
: Also *eichen* ist angesagt,aber in dieser
: kg-Größenordnung ist das nicht ohne.
: Nicht umsonst betreiben die Hersteller hier einen ziemlichen Aufwand mit ihren Prototypenwaagen.
: HPN und die großen Motorradkäsblättle kalibrieren ihre eigenen Waagen an Prototypenwaagen(daher auch Gewichtsübereinstimmung <1kg z.B zwischen der Messsung von Motorrad und der HPN-Gewichtsangabe beim letzten Test),HPN macht gelegentlich Gegenkontrollen bei der Prototypenwaage von BMW.
: Soviel zum Thema "seelig sind die Gläubigen,denn ihrer ist das Himmelreich..."
: Aber vielleicht wurde Deine Waage ja auch frisch geeicht.

: Kommt ein junger Q-Fahrer ins Waagengeschäft,etwas aufgeregt und fragt:
: Haben Sie eine Wiege,ich will etwas wagen...

: Grüße
: ©lemens
:
Lieber Clemens,
zum Verstaändnis, eine Waage ist gekennzeichnet durch die Handelsklasse(in diesem Fall III) durch die kleinste Auflösung dem sogenannten d-Wert im Falle einer digitalen Anzeige dd (kleinstes Digit) und bei einer Eichfähigen oder geeichten Waage den e-Wert. Dieser e-Wert (abhängig von der Handelsklasse) bestimmt die zulässige Toleranz in den Wäge bereiche 0 - 500 e = 1/2 e = +/- 50 g.
500e - 2000e = 1e = 100g und 2000e bis zur Höchslast = 2e = 200g. Bei dieser Waage ist d = e das heist sie löst auf 100g auf und im Falle des Bereiches 0= 500e wird gerundet. Nachzulesen in der Richtlinie 85/1/EWG.
Zum Thema eichplicht einer Waage wäre zum Bemerken dass alle Waage die ein Produkt in den "Verkehr" (z.B Schweineschinken, Weicheier, Kohlkopf usw.) bringen dieser Eichplicht unterliegen
Viele herzliche Grüsse



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