Re: warum nicht, im Osten macht das die


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Abgeschickt von ub.1 am 19 Juni, 2007 um 09:21:18:

Antwort auf: warum nicht, im Osten macht das die von DEKRA am 18 Juni, 2007 um 20:39:51:


: Servus Heinrich,

: das kannst Du im Osten bei der DEKRA schon eintragen lassen, mußt halt nur wissen wo. Die sind viel kulanter, als bei uns der TÜV. Es wurden schon sehr viele Fahrzeugscheine hin und her geschickt um Eintragungen vornehmen zu lassen.

: Gruß Hacke

Servus Hacke,

das ist jedoch mit Vorsicht zu geniesen... Jede Eintragung (ob von TÜV oder DEKRA) kann auch wieder ausgetragen werden, wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß der Eintrag nicht gesetzeskonform war! Der Prüfer hat einen gewissen Ermessensspielraum und bei Lautstärkemessungen gilt soweit ich mich richtig erinnere, eine Toleranz von max. 5 dB (A), die nicht überschritten werden darf. Wenn das mit den offenen K&N-Filtern der Fall ist und die Abgaswerte im Toleranzbereich bleiben, dann kann sie der Prüfer auch ganz legal eintragen. Liegt die Lautstärke darüber, dann geht das eben nicht; zumindest nicht legal.

Gruß, Hartmut



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