Re: ochsenaugen und tüv?


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Abgeschickt von frank am 06 Juni, 2002 um 20:45:02

Antwort auf: ochsenaugen und tüv? von jawo am 06 Juni, 2002 um 18:24:12:

Hallo,

als ich wegen einer anderen Eintragung beim TÜV war, meinte der gute ONkel, auch meine Kellermann-Blinker (mit ABE) müßten eingetragen werden. Dann hat er noch die Lenkerlänge und den Einschlagwinkel nachgemessen, auch da scheint es Grenzwerte zu geben. Das ganze natürlich nur als Ersatz für die vorderen Blinker. Ochsenaugen (mit Prüfnorm) alleine seien nur für ganz alte Modelle erlaubt.
Also vor dem Einbau besser erst bei dem Graukittel, der es eintragen soll, nachfragen. Die können Vorschriften aus dem Hut zaubern, wie Copperfield Kaninchen :-(

Gruß, Frank


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