Re: Eintragung Doppelzündung bei Maschinen nach 90


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Abgeschickt von oelzeug am 19 Mai, 2001 um 13:11:01:

Antwort auf: Re: Eintragung Doppelzündung bei Maschinen nach 90 von oelzeug am 19 Mai, 2001 um 00:43:12:

: Hi Jochen,

: eine Doppelzündung muss nicht eingetragen werden, da die Leistungssteigerung innerhalb der Serienstreuung von fünf Prozent liegt.

: MfG
: oelzeug

Ups, grobes Foul meinerseits. Ab 4/89 sieht die Sache anders aus.
Illegal, scheißegal!


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