Re: Eintragung Doppelzündung bei Maschinen nach 90


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Abgeschickt von Jochen am 19 Mai, 2001 um 09:20:07

Antwort auf: Re: Eintragung Doppelzündung bei Maschinen nach 90 von oelzeug am 19 Mai, 2001 um 00:43:12:

Ab Baujahr 90 müssen Motorräder die Abgasvorschrift ECE R40-01 erfüllen. Veränderungen an emissionsbestimmenden Bauteilen (wie es die Zündung ist) müssen daher offiziell abgenommen werden.

Aber vielleicht wecke ich hier auch schlafende Hunde und das prüft sowieso keiner ?

Jochen



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