Re: Überraschung beim TÜV wegen Reifen...


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Abgeschickt von hansen am 03 April, 2007 um 11:03:50:

Antwort auf: Re: Überraschung beim TÜV wegen Reifen... von Udo am 03 April, 2007 um 10:12:41:

: Mein Prüfer hat beim Eintragen die M+S Geschichte kategorisch abgelehnt. :o(


Hallo Udo,

das muß er auch nicht eintragen, solange er dir keine Herstllerbindung eingetragen hat. Bei Reifen mit M+S-Kennzeichnung und niedrigem Geschwindigkeitsindex mußt du nur ein Aufkleberchen im Cockpit mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit haben, vgl. Winterreifen beim Bürgerkäfig. Damit bist du dann auch nicht illegal unterwegs.

Vielleicht findest du ja einen Prüfer, der dir folgenden Satz einträgt:

"Bei Ausrüstung mit Geländebereifung für eine Höchstgeschwindigkeit unterhalb der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist ein Hinweis im Sichtbereich des Fahrers anzubringen."

Diesen Eintrag hatte meine ehemalige 79er Winterkuh ab Werk im Brief, und ich habe den bei meiner 83er RT und der 87er G/S nachtragen lassen.

Grüße
Hansen


PS: Übrigens ist der Heidenau K60 noch besser als der Mefo Explorer (nein, ich habe keine Verträge mit Heidenau, die afaik auch den Mefo Explorer backen...)





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