Re: @ clemens wg. radial-diagonal mischbereifung und eintragen und so


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Abgeschickt von ~Clemens am 08 April, 2005 um 10:27:05:

Antwort auf: @ clemens wg. radial-diagonal mischbereifung und eintragen und so von Frank am 07 April, 2005 um 21:13:26:

: hallo clemens,

: ist es nicht so, dass achsgleich eine diagonal-radial mischbereifung zulässig ist? so hat man mir das bei der führerschein-ausbildung jedenfalls beigebracht, natürlich im hinblick aucf Pkw. übertragen auf's krad heisst das doch das die mischbereifung auch ohne eintragung zulässig ist, oder? das wird wohl der grund sein, dass noch kein graukittel in den ganzen jahren daran rumgemäkelt hat. ich war mit T66 bzw. anakee sicherlich schon 4 oder 5 mal zur HU und hatte nie probleme.

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Hallo Frank,

öhm - ich bin weder Rächzexperte, noch Graukittel, noch sonst was und zum Thema Reifen gibt's hier wesentlich qualifiziertes Personal als mich.
Meinen Wissensstand habe ich Dir mitgeteilt.
Mir stellt sich die Lage so dar, daß Du hinten keinen Radialreifen fahren darfst, solange der nicht in die Papiere eingetragen ist. -> Du brauchst ein "R" vor der "17".
Ob's eine Möglichkeit gibt (z.B. mit 'ner Herstellerfreigabe) um diese Eintragung drumrum zu kommen, weiß ich nicht.
subj. HU: Selbst wenn Du gerade mit noch feuchtem, neuem Stempelchen beim TÜV vom Hof rollst, hast Du nur die Gewähr, daß keine Mängel !festgestellt! wurden, nicht jedoch, daß keine vorhanden sind.

Gruß aus dem einzigen Land der Welt, in dem der Altpapiercontainer gesetzlich geregelte Öffnungszeiten hat!

Clemens


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