Re: Zweite Bremsleuchte?


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Abgeschickt von Yeti am 26 Maerz, 2005 um 22:42:17:

Antwort auf: zweite bremsleuchte an 88er R80 GS zulässig? von Frank am 26 Maerz, 2005 um 21:35:35:

: Hallo Du Erleuchteter,

es ist zweifellos so, daß die Original-GS-Rückleuchte für heutige Verhältnisse etwas dürftig ist. Da ich die Einfachheit an Motorrädern schätze, würde ich mir im Handel EINE auffälligere Leuchte als Ersatz für die vorhandene suchen, fertig.
Dein Umbau ist m.E. nur zulässig, wenn Du die Bremsleuchte des Originalrücklichts abklemmst, denn unter http://www.stvzo.de/ steht bei §53 u.a. folgendes: "An Krafträdern ohne Beiwagen ist NUR EINE Bremsleuchte zulässig......" In diesem Paragraphen findest Du (fast) alles, was Du zu dem Thema brauchst.
Nach §22 und meinem Verständnis mußt Du einen Umbau, der §53 erfüllt, nicht abnehmen lassen, denn dort steht u.a. "Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis KANN davon abhängig gemacht werden, dass der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist", muß also nicht. Das heißt praktisch: Wenn §53 erfüllt ist und das Ganze sieht professionell aus, dann wird sich keiner daran stören.
Im übrigen halte ich den modernen Bremsleuchtenchristbaum an Autos nur für lästig, oder hat jemand davon gehört, daß es weniger Auffahrunfälle gibt seit Einführung der dritten Bremsleuchte? Wenn ich mit dem Motorrad auf einen Stau auflaufe, dann tauche ich zwischen die Autoreihen. Das ist nicht ganz legal, aber es hilft wirksam gegen nicht mehr zu bremsende Nachfolgende.

Gruß Yeti.

P.S. Die Paragraphengeschichten habe ich dem Internet entnommen. Entscheidend ist meine Meinung natürlich nicht, aber vielleicht hilft sie Dir.


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