Re: Seitenständer Pflicht?


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Abgeschickt von Jürgen Kasper am 15 Maerz, 2003 um 22:43:46:

Antwort auf: Re: Seitenständer Pflicht? von Christoph am 15 Maerz, 2003 um 21:08:22:

: ..... ob der TÜV irgendwas dazu sagt, wenn der der Seitenständer ersatzlos fehlt und nur der Hauptständer montiert ist? Oder berührt dieser Eingriff die ABE nicht?

: : da dürfte eines der wenigen male sein, bei dem es dem Graukittel einfach sch***egal ist. :-)

: Da bin ich mir nicht sicher - als ich den Seitenständer meiner R100RS abbauen wollte, da er sich nicht (Baujahrtypisch) selbsttätig beim Aufrichten einklappte (was der TÜV-Mann nicht ohne Kill-Schalter durchgehen lassen wollte) wurde mir dies zwar erlaubt, aber nur mit der auflage das Fehlen der Seitenstütze eintragen zu lassen - in Deinem Fall wäre ich allerdings optimistisch, da ja wohl ohne Sturzbügel die Seitenstütze überhaupt nicht anbaubar ist, oder?

: Gruß, Christoph

: Gruß, Christoph

Hallo

Soweit ich mich erinnere war der Sturzbügel mit Seienständer nur bei der 1000der Serie und bei der 800der mehrausstatung deshalb düfte einem abbau auch nichts im wege Stehen.

mfg Jürgen


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