Re: Seitenständer Pflicht?


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Abgeschickt von Stephan am 15 Maerz, 2003 um 17:20:45

Antwort auf: Seitenständer Pflicht? von Crito am 15 Maerz, 2003 um 16:54:40:

: Hallo zusammen.
: Ich habe eine R80GS Bj.88 und möchte bei der einfach die Sturtzbügel inklusive Seitenständer weglassen. Über den Sinn oder Unsinn wurde ja schon öfters im Forum diskutiert. Ich möchte eigentlich wissen, ob der TÜV irgendwas dazu sagt, wenn der der Seitenständer ersatzlos fehlt und nur der Hauptständer montiert ist? Oder berührt dieser Eingriff die ABE nicht?
: Vielen Dank für eure Antworten,
: Muh-Gruß aus München

Hi Crito,

da dürfte eines der wenigen male sein, bei dem es dem Graukittel einfach sch***egal ist. :-)

q-treiber-Grüße
Stephan



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