Re: TÜV???


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.hpn.de ]

Abgeschickt von Quargala am 11 Januar, 2006 um 11:54:34:

Antwort auf: TÜV??? von Bertrand am 08 Januar, 2006 um 16:26:20:

Hi Bertrand,

laut TÜV gilt:

"Wie lange darf man den TÜV überziehen?
Die Hauptuntersuchung wird mit dem Ablauf des auf der HU-Plakette angegebenen Termins ungültig! Bei Überschreitung dieses Termins droht seitens des Gesetzgebers folgendes Verwarnungsgeld:

Bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen

Zwei bis vier Monate : € 15,--
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Bei SP-pflichtigen Fahrzeugen

Bis zu zwei Monaten: € 15,--
Mehr als zwei bis zum vier Monaten: € 25,--
Mehr als vier bis zu acht Monaten: € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
Mehr als acht Monate: € 75,-- und 2 Punkte in Flensburg
Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder SP erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachrprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.

Bei der HU selbst spielt eine Überziehung des HU-Termins nur insofern eine Rolle, als das der neue HU-Termin entsprechend zurückdatiert werden muss."


Q-Gruß aus dem kalten Süden,

Jörg



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.hpn.de ]